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DPMAdirekt: Sprach- und Verständnisrisiko bei der Online-Einreichung

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4759535950_7bca6684c8_zDie vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bereitgestellte Software DPMAdirekt ist eine professionelle Alternative zur klassischen Anmeldung deutscher Schutzrechte per Faxschreiben oder per Post. Im Wesentlichen erlaubt es die Software, Schutzrechtsanmeldung, wie z.B. Patentanmeldungen, Gebrauchsmusteranmeldungen, Marken- und Designanmeldungen, jedoch auch Rechtsmittel oder andere Schriftsätze beim Amt online einzureichen. Im Gegensatz zur Einreichung in Papierform erhält der Benutzer noch am selben Tag eine Einreichebestätigung sowie – bei Neuanmeldungen – eine Empfangsbescheinigung und ein Aktenzeichen für das weitere Anmelde- bzw. Registrierungsverfahren.

Während sich die Software DPMAdirekt seit ihrer Einführung im Jahr 2011 in fast allen Patent- und Rechtsanwaltskanzleien einer wachsenden Beliebtheit erfreut, hält die Software aus unserer Sicht auch einige Gefahrenquellen bereit, die selbst für erfahrene Benutzer zunächst überraschend sein können. Während nämlich vergleichbare Softwarelösungen anderer Ämter (EPA – EPO online filing; HABM – HABM online services) die Einreichung von Anträgen im pdf-Format ermöglichen, sind bei DPMAdirekt immer zumindest einige wichtige Dokumente ausschließlich im XML-Format einreichbar. Die Darstellung der nur schwer verständlichen XML-Quelldateien erfolgt bei DPMAdirekt durch Konvertierung in pdf-Files, die jedoch gemäß Warnhinweis des DPMA lediglich und ausschließlich der „visuellen Prüfung“ dienen sollen. Übermittelt werden dagegen nur die XML-Dateien.

Warnhinweis DPMAdirekt 2Aus unserer Sicht stellt dies eine Gefahrenquelle für Benutzer dar, da sich, sofern es bei der softwareinternen Erstellung der visualisierten Formulare zu Fehlern kommt, sich der Benutzer keinesfalls darauf berufen kann, dass die Formulare richtig erstellt und eingereicht wurden – er ist vielmehr an die von ihm unterzeichneten XML-Quelldateien gebunden. Das Sprach- und Verständnisrisiko der Antragstellung wird amtsseitig ausweislich des von der Software standardmäßig ausgegebenen Warnhinweises auf den Benutzer abgewälzt.

Warnhinweis DPMAdirekt

Bereits die vom DPMA im Jahr 2006 eingeführte Software PaTrAS, mit welcher Patentanmeldungen im Dateisystem eines Rechners zunächst in Form einer XML-Datei vorbereitet und hiernach eingereicht werden kann, wies das Problem auf, dass einige Sonderzeichen und Formatierungen je nach Konvertierungsverfahren nicht richtig übernommen wurden. Ärgerlich war dies insbesondere in Fällen, in denen der Anmeldetext mathematische Ausdrücke oder Textformatierungen enthielt: aus einer „Zugfestigkeit ≥ 1.500 MPa, gemessen bei 293 K (20 °C)“ wurde leicht eine „Zugfestigkeit ♦ 1.500 MPa, gemessen bei 293 K (20 ?C)“; aus „in einer Konzentration von 10³ mmol/L“ wurde leicht „in einer Konzentration von 103 mmol/L“.

Im Zusammenhang mit der Verwendung von PaTrAS ist unserer Kenntnisstand nach nicht eindeutig geklärt worden, ob eine Berichtigung von Fehlern auf der Grundlage der (für den ungeübten Anwender der Software, eventuell auch den maßgeblichen Fachmann der Anmeldung, eher kryptisch-unverständlichen) XML-Dateien möglich ist, oder ob die konvertierte (d.h. lesbare und verständliche, aber möglicherweise fehlerhafte) pdf-Version die für den Anmelder maßgebliche Fassung der Anmeldeunterlagen darstellt.

Zumindest die Frage der verbindlichen Fassung der Antragsformulare scheint bei der Verwendung der Software DPMAdirekt geklärt worden zu sein – wenn auch zum Nachteil und Risiko des Benutzers.

Im Hinblick auf das Sprach- und Verständnisrisikos empfehlen wir, bei allen per DPMAdirekt einzureichenden Unterlagen nicht nur die konvertierten pdf-Files auf Richtigkeit zu überprüfen oder sich gar auf diese Unterlagen zu verlassen, sondern vielmehr auch die XML-Dateien vor der Einreichung auszudrucken und separat zu prüfen. Ein besonderer Augenmerk sollte dabei auf solche Fälle gerichtet werden, bei denen die Anmeldeunterlagen, z.B. der Name des Anmelders („T@S GmbH“, siehe Entscheidung Landgericht Berlin), auch Sonderzeichen oder Textformatierungen enthalten.

Foto: © woodleywonderworks , [CC BY 2.0]

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